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AGB

von Susans Natural Flavour Factory, nachfolgend Susans Flavour Factory benannt. Im Verhältnis zwischen Susans Flavour Factory, als Unternehmen und dem/der Vertragspartner*in, nachfolgend Vertragspartner benannt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB benannt) von Susans Flavour Factory.

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB der Susans Flavour Factory. Der Verwendung anders lautender und den Regelungen zuwiderlaufenden AGB des Vertragspartners widerspricht Susans Flavour Factory ausdrücklich.

(2) Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen von Susans Flavour Factory auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

(3) Vertragserfüllungshandlungen von Susans Flavour Factory gelten insofern nicht als Zustimmung zu von Susans Flavour Factory abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

Die Angebote der Susans Flavour Factory sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Auftragsbestätigung durch die Verkaufsperson als geschlossen.

3. Schutz von Unterlagen

Prospekte, Kataloge, Muster und Präsentationen, bezogen auf die Angebote der Susans Flavour Factory, bleiben das geistige Eigentum von Susans Flavour Factory. Angeführte Unterlagen können jederzeit von Susans Flavour Factory zurückgefordert werden, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

4. Angebot, Annahme und Preis

(1) Angebote der Susans Flavour Factory sind freibleibend, Muster und Proben unverbindlich, Beschreibungen sind ungefähr. Die genaue Definition der Ware ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch die Susans Flavour Factory.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen Angebote stets in Euro. Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen Susans Flavour Factory zu angemessenen Preisänderungen auch nach Abschluss des Vertrages.

(3) Susans Flavour Factory kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner mit Zahlungen im Rückstand ist, wenn eine Kreditauskunft nachweislich unbefriedigend ist oder wenn für Susans Flavour Factory Anlass besteht, die Erfüllung des Vertrages als gefährdet zu betrachten.

(4) Verträge zwischen der Susans Flavour Factory und dem Vertragspartner kommen aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail oder per Post) von Susans Flavour Factory oder mit der Übersendung der vom Vertragspartner bestellten Ware zustande.

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich die Produktbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch Susans Flavour Factory stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.

(6) Preiserhöhungen, z.B. auf Rohstoffe, zur Erzeugung der Endprodukte berechtigen Susans Flavour Factory auch nach Vertragsabschluss gegenüber dem Vertragspartner zu einer angemessenen Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises.

(7) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und Preiserhöhungen nicht stattfinden, erfolgt die Preisberechnung in Euro zu den am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager von Susans Flavour Factory.

4.1. Wertsicherungsklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit samt Nebenforderungen vereinbart. Während der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt keine Preisänderung - es sei denn, diese wurde im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt.

4.2. Auftragsvorbehalt / Lieferzeit

(1) Bei den angebotenen Waren von Susans Flavour Factory handelt es sich größtenteils um Naturprodukte, deren Vorrat begrenzt ist. Susans Flavour Factory behält sich deshalb vor, Aufträge nur unter dem Aspekt der Lieferfähigkeit der Naturprodukte anzunehmen.

(2) Bei der Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist durch Susans Flavour Factory, kann der Vertragspartner nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ausgenommen vom Rücktritt sind individuell angefertigte Produkte.

(3) Im Falle von höherer Gewalt (Streik, Krieg, etc.) sei es bei Lieferant*innen, beim Transport oder beim mit dem Transport beauftragten Unternehmen ist Susans Flavour Factory berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise

zurückzutreten.

(4) Falls durch sonstige Umstände ohne Verschulden von Susans Flavour Factory die Ausführung eines angenommenen Auftrags ganz oder teilweise unmöglich wird, ist Susans Flavour Factory zur Beschränkung oder Einstellung der vereinbarten Lieferung gegenüber dem Vertragspartner berechtigt. Nicht zum vereinbarten Liefertermin gelieferte Ware wird die Susans Flavour Factory dem Vertragspartner automatisch nachliefern, soweit und sobald diese Ware bei der Susans Flavour Factory wieder verfügbar ist.

(5) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind, soweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz seitens der Susans Flavour Factory vorliegen, ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Rechnung ist binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.

(2) Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt, bzw. dem Konto der Susans Flavour Factory gutgeschrieben wurde.

(3) Wenn der Vertragspartner auch nur einen Teilbetrag nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich bereits geleisteter oder erst später zu erbringender Teilzahlungen.

6. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

7. Transport - Gefahrtragung

(1) Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt bei Lieferungen die Kosten und das Risiko des Transports der Vertragspartner. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Vertragspartner die Gefahr.

(2) Wird die Annahme der Lieferung zu Unrecht verweigert, berechtigt dies Susans Flavour Factory zu Schadensersatzforderungen, ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens, pauschal zu 30% des Kaufpreises zuzüglich der Rücknahmekosten, beziehungsweise gegen Nachweis zum Ersatz des

tatsächlichen Schadens.

(3) Der Vertragspartner ist seinerseits berechtigt aufzuzeigen, dass Susans Flavour Factory nachweislich kein Schaden oder nicht in der oben genannten Höhe von pauschal 30% entstanden ist.

(4) Der Abschluss von Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten.

(5) Transportschäden und Transportverluste sind den mit dem Transport beauftragten Personen sowie (per Kopie) der Susans Flavour Factory direkt und unverzüglich zu melden.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen das Eigentum von Susans Flavour Factory.

(2) Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des/r Käufers*in bekannt gegeben wurde und Susans Flavour Factory der Veräußerung zustimmt.

(3) Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an Susans Flavour Factory abgetreten und Susans Flavour Factory ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

(4) Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen von Susans Flavour Factory, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen der Susans Flavour Factory zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

5) Im Falle des Verzuges ist Susans Flavour Factory  berechtigt, genannte Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, Susans Flavour Factory erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für die Leistung durch Susans Flavour Factory, als auch für die Gegenleistung durch den Vertragspartner der Sitz des Unternehmens:

Susans Natural Flavour Factory, Breitenfurterstraße 380 / Top 11, A-1230 Wien.

10. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug

(1) Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Die Lieferfrist wird vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.

10.1. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, ist Susans Flavour Factory berechtigt, die Ware bei sich einzulagern, wofür Susans Flavour Factory eine angemessen Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann.

11. Stornogebühr / Reuegeld

Der Vertragspartner hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30% des Kaufpreises ohne Angaben von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

12. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können von Susans Flavour Factory vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Susans Flavour Factory wird dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

13. Gewährleistung

(1) Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich Susans Flavour Factory vor, den Gewährleistungsanspruch nach der Wahl der Susans Flavour Factory durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

(2) Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

(3) Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Susans Flavour Factory bekannt zu geben.

(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

13.1. Regressanspruch

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

14.1. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Abgesehen von Personenschäden, haftet Susans Flavour Factory nur, wenn Susans Flavour Factory durch die geschädigte Person grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

15. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen Susans Flavour Factory richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der/die Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Susans Flavour Factory verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbraucher*innen, für den Fall von Gegenforderungen an die Susans Flavour Factory, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Susans Flavour Factory stehen, gerichtlich festgestellt oder von Susans Flavour Factory anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher*innen die Möglichkeit zur Aufrechnung.

17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückhaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

18. Formvorschriften

(1) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

(2) An Susans Flavour Factory gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc., ausgenommen Mängelanzeigen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

19. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

20. Gerichtsstandort

(1) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ist das am Sitz des Unternehmens, Susans Natural Flavour Factory, sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Susans Natural Flavour Factory hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

(2) Für alle gegen eine/n Verbraucher*in, der/die im Inland seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der/die Verbraucher*in seinen/ihren regulären Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher*innen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21. Schiedsgericht-Vereinbarung

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichter*innen endgültig entschieden.

22. Rechnungslegung

Der Vertragspartner von Susans Flavour Factory ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können.

22.1. Terminverlust

(1) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

(2) Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit die Susans Flavour Factory ihre Leistung vollständig erbracht hat, auch nur eine rückständige Leistung des Vertragspartners mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn Susans Flavour Factory den Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt hat.

22. 2. Anwendbares Recht

(1) Auf die Vertragsbeziehung zwischen Susans Flavour Factory und dem Vertragspartner ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-K) ist ausgeschlossen.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Alleinverbindlich für alle Fragen der Wirksamkeit sowie der Auslegung des Vertrages und dieser AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Version. Für Vertragspartner außerhalb des deutschsprachigen Raumes wird eine Übersetzung in die englische Sprache Bestandteil dieses Vertrages. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt stets die deutsche Fassung als maßgeblich.

22.3. Sonstiges

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen Susans Flavour Factory und dem Vertragspartner sind nur wirksam, wenn Susans Flavour Factory diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser AGB im Ganzen. Die Parteien streben an, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich

entspricht.

Susan`s Natural Flavour Factory

Geschäftsführerin: Susanne Lechmann

Gerichtsstandort: Amtsgericht Wien

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